Die clevere blaublümigte, weißblau gestreifte 3xUr-Oma Barbara - Kapitel III
und ihr Sohn Michael
oder Das hohe Lied einer intakten, begüterten Familie
Actum Johannisburg den 17 Maerz 1822
Zuvörderst wird bemerkt daß Erblaßerin ein gerichtlich deponiertes unterm 6 tn Januar 1821 eröffnetes Testament hinterlaßen und darin verordnet hat:
daß ihr Sohn Zweiter Ehe, der gegenwärtige Michael Guttowskÿ ihren gesamten Nachlaß, nichts davon ausgenommen, für die Taxe des Inventarii vom 5. Maerz 1812 über den Nachlass ihres zweiten Ehegatten Emilius Guttowskÿ erhalten, und nur die in dem Erbtheilungs Rezeß vom 10. Maerz 1812 ihre bestimmte köllmische Hälfte mit seinen Geschwistern theilen soll.
Nur drei XXX kann die clevere - inzwischen 68 Jahre alt gewordene - Barbara unter Dokumente setzen, aber das soll bei ihr nicht geschehen, dass sie als Schichtgeberin ab intestato verstirbt. Sie hat zwei Ehemänner überlebt, 4 Kinder aus der ersten Ehe und zwei aus der zweiten Ehe, da ihr ältester Sohn zweiter Ehe Emilius Gutowskÿ aber vor ihr in einem unverheiratheten Stande verstorben ist *1 und die beiden Nesthäkchen Carl Ludwich *1792 und Wilhelmina *1793 - hier im Jahr 1822 gar nicht mehr erwähnt - im Kindesalter verstorben sein müssen. Nun will sie, die noch über weitere 10 Jahre das “Guth” verantwortlich geführt hat, ihre Nachfolge gerecht und genauestens geregelt wissen. Ihr zweiter Sohn aus zweiter Ehe Michael ist ihr der Garant dafür, dass das von den Vätern Ererbte in deren Sinn erhalten bleibt und weitergeführt wird.
Erschienen bzw. ausgeblieben sind - in Altersreihenfolge -
"Dieses sind sämtliche Erben." Sollte es Streit geben, hat sie auch vorgesorgt
Sie ferner verordnet, daß wenn ihre übrigen Kinder obige Disposition anfechten und es erlangen sollten daß Behufs der Ausmittelung ihres mütterlichen Erbtheils die Inventur und Taxe des Nachlaßes stattfinden, und Ihr Sohn Michael Gutowskÿ den Nachlaß nicht für die angeführte Taxe erhalte als denn ihre übrigen Kinder zu Gunsten des Michael Guttowskÿ’s auf ihren Pflichttheil beschränkt seyn sollten.
*1 die beiden letztgeborenen Kinder, Carl Ludwich und Wilhelmina Friderika, *1792 und 1793 sind offensichtlich schon sehr bald als Kinder gestorben. In den "Verlassenschafts inwentarii" des Aemilius Guttowskÿ 1811/12 werden sie überhaupt nicht erwähnt.
*2 die Schreibweise "sh" in vielen alten Dokumenten steht für unser "ß"
*3 also aus Johannisburg
1821 - 1831 / Die 2x Urgroßeltern-
Der Michael Guttowskÿ, *7. Dezember 1787, ist der 2xUrgroßvater.
Seine und die seiner Frau Catharina, geb. Krispin Kinder sind:
1. Amalie Gutowski *3.7.1821 –
oo Carl Borkowski in Dittrichswalde
2. August Gutowski *30.8.1822 - †13.4.1878 - (mit knapp 56 Jahren)
oo Amalie Ruchay *15.4.1831 - † ± 1900 die Urgroßeltern
3. Ludwig Gutowski *22.3.1826 †18.10.1852 (mit 26 Jahren)
4. Julius Gutowski *15.1.1828 †2.3.1831 (mit 3 Jahren)
5. Johann Gutowski *3.3.1830 † März 1847 (mit 17 Jahren)
Auch Michael Guttowsky stirbt sehr früh im Alter von ca. 43 Jahren und hat - oh diese Männer, hätt' er doch von seiner Mutter gelernt – wieder kein Testament hinterlassen. Woran er gestorben ist, könnte im Kirchenbuch Johannisburg Tote stehen, aber zwischen 1766 und 1847 gibt es keine Toten-Kirchenbücher
- bei den Mormonen jedenfalls – nicht.
1830 stirbt der Michael Gutowski.
Sollte es stimmen, dass ein erster gerichtlicher Nachlass-Termin
- hier am 2. März 1831 - immer erst nach einem Trauerjahr erstellt wird, ist vielleicht sogar ein Zusammenhang seines Todes mit der Geburt des Johann am 3. März 1830 zu sehen.
1831, am 2. März bringt die Catharina in der Hauptsache zunächst den "Schulzen Ruchay" aus Sdorren in Vorschlag.
1832, erst 1 1/2 Jahre später, am 6. September beginnt die eigentliche erste Verhandlung zu der Michael Guttowskyschen Nachlaßsache statt und der "Schulze Ruchay aus Sdorren" wird nun näher als Vormund der "vier minommenen Kinder des Erblaßers" benannt:
Es ist "Onkel Johann" Ruchay, *18. Juni 1790, Ehemann von "Tante" Eleonora/Helena", *4. Dez. 1789, der jüngeren Schwester des verstorbenen "Papa Michael", 7. Dez. 1787.
Von den Kindern ist Amalie fast 10 Jahre alt,
August - als der, der das Guth dann eigentlich weiterführen soll bzw. später wird – 8 1/2 Jahre, Ludwig 5 Jahre - stirbt um 1852 mit 26 Jahren -
und Johann, der nur 17 Jahre alt werden wird, 1 Jahr alt. Für sie, alle Kinder, bringt die Catharina Gutowski den "Schulzen Ruchay aus Sdorren" als Vormund in Vorschlag.
Erst 1 1/2 Jahre später, am 6. September 1832 beginnt die eigentliche Nachlaß-Taxierung und der "Schulze Ruchay aus Sdorren" wird nun näher benannt: Es ist "Onkel Johann" Ruchay, *18. Juni 1790. der Ehemann von "Tante" Eleonora / Helena", *4. Dez. 1789, der jüngeren Schwester des Verstorbenen "Papa Michael", *7. Dez. 1787.
Da steht nun:
Die Nachlaßmaße wird nun dahin festgestellt.
1. das Nachlaßgrundstück ist auf 975 rt 23 Rgr 9 Pfg
gerichtlich abgeschätzt
2 ex Tit. 2 kommen 67 -
3 ex Tit. 4 kommen - 20 -
4 ex Tit. 5 kommen 13 - 22 - 6 -
5 ex Tit. 7 kommen 15 - 18 - 6 -
6 ex Tit. 8 kommen 2 - 25 -
7 ex Tit. 9 kommen nur 8 -
8 ex Tit. 10 kommen nur 52 - 2 -
9 ex Tit. 11 kommen 9 -
10 ex Tit. 13 kommen 19 -
die Nachlaßmaße ist 1145 rt 10 Rgr 5 Pfg
mit Ausschluß der sub Tit. 6 des Inventarii aufgeführten Stücke
1832, am 6ten September in der Köllmer Michael Guttowskschen Nachlass-Sache wird das Nachlaßgrundstück jedenfalls auf 975 rt 23 Rgr 9 Pfg
gerichtlich abgeschätzt und zusammen mit anderen Titeln auf 1145 rt 10 Rgr 5 Pfg
im Erbvergleich aufgeteilt auf die köllmische Hälfte der Catharina 572 rt 20 Rgr 2 Pfg
und auf jedes der 4 Kinder als väterliches Erbtheil 143 rt 5 Rgr
Die Schichtgeberin ……bleibt ihren vier Kindern die väterlichen Erbtheile schuldig, verpflichtet sich solche jährlich mit fünf Prozent zu verzeichnen, statt der Zinsen ihre Kinder ordentlich zu erziehen und zu unterhalten und ihnen die Erbtheile nach erreichter Großjährigkeit auszuzahlen.
Die Erbtheile …… sollen in das Hypothekenbuch des köllmischen Guts Sdorren Antheil 2 eingetragen werden.
…… verpflichtet sich außerdem, ihrer Tochter Amalie …… die Hochzeit auszurichten, oder statt derselben ihr dreißg Thaler zu zahlen ……
In §1 des Erbvergleichs steht:
Da der Nachlaß mit keinen Schulden belastet ist, so zerfällt die Nachlaßmaße in zwei Theile,
die köllmische Hälfte der Schichtgeberin 572 rt 20 Rgr 2 Pfg
und die andere Hälfte den 4 Kindern als väterliches Erbtheil je 143 rt 5 Rgr
Um welche Stücke es sich bei dem Ausschluss von Tit. 6 geht, ist nur indirekt ersichtlich: ……erhalten die vier Kinder des Erblaßers in der ……(?) Art ohne Berechnung des Werths. Die Schichtgeberin wird diese Stücke aufbewahren und solche ihren Kindern geben, sobald sie solche bedürfen, der Vormund ist damit zufrieden.
Damit ist bis hierhin klar, dass bis 1831 keine finanziellen Sorgen das Gutowski-Guth Sdorren No 2 überschatten. Wie und wann der August Gutowski das köllmische Guth übernommen hat, ist aber bisher nicht eindeutig belegt und klar.
Am 16.02.1832, also 1/2 Jahr vor dem oben genannten Erbvergleich, heiratet die Wittwe Catharina einen noch nicht näher bekannten Jüngling Christian Foltin aus Sdorren *.
Damit beginnt ein neues und - aus den eigentlich recht vielen Grundakten - schwer zu durchschauendes und noch schwerer objektiv zu beschreibendes Kapitel dieser Familiengeschichte.
* so jedenfalls aus dem Kirchenbuch entnommen
Die Catharina Krispinin - oder - Blinde Mutterliebe
Catharina Krispin, meine 2xUrgroßmutter väterlicherseits, zuletzt noch erblindet, ist am 17. Mai 1865 im Alter von 75 Jahren in Sdorren lt. Kirchenbucheintrag am Schlag gestorben und wurde am 21. Mai beerdigt.
Dies sind die einzigen gesicherten Daten.
Aus dem Sterbedatum schließe ich, dass sie etwa im Jahr 1790 geboren ist. In den bisher eingesehenen Kirchenbüchern des Kirchspiels Johannisburg habe ich weder ihren Geburtseintrag gefunden noch ein Heiratseintrag um das Jahr 1820 mit dem 2xUrgroßvater Michael Gutowski - *07.12.1787 -.
Es liegt nun ganz nahe, anzunehmen, dass sie zu dem Thurower Bekannten- und Verwandtenkreis des aus Thurowen nach Sdorren eingeheirateten 3xGroßvaters George Aemilius Guttowskÿ stammt.
1811 am 6. März stirbt ihr Schwiegervater, der Landgeschworene George Aemilius Guttowskÿ "ab intestato" (im Alter von 55 Jahren),
- Seine Wittwe, die Schichtgeberin Landgeschworene Barbara Guttowskÿ, geb. Wykowski primo votr Foltin ist ca. 57 Jahre alt,
- sie, die clevere blaublümigte, weißblau gestreifte 3xUr-Oma Barbara, bleibt lt. der "Aufnahme eines gerichtlichen Verlassenschafts Inwentarii und eventualiter zur Anlegung der Erbtheilung" vom 5 tn Maerz 1812 - ein Jahr Trauerzeit ? - im Besitz des Guthes.
- Michael Guttowsky, der spätere Erbe, ist 24 Jahre alt,
- sein vor 1822 schon verstorbener älterer Bruder Emilius ist 26 Jahre,
die Schwester Eleonora, später 1816 mit Schulz Jan Ruchay II verheiratet, - ist 23 Jahre alt) - 5 1/2 Hube Krugland, 6,3 Huben köllmisch sind neben dem Sdorrener Besitz noch in Thurowen zu bewirtschaften
- die Catharina Krispin - sollte sie aus dem näheren Umkreis Thurowen sein - ist mit 21 Jahren schon im heiratsfähigen Alter
- einem Köllmer Jakob Krispin aus Jeglinnen, der aber sicherlich nicht der Vater der Catharina ist,
sind 1812 noch 4 Reichstaler an Schulden zu bezahlen, - dem Köllmer Michael Guttowskÿ aus Grodzisko - ? ein Bruder des George Aemilius ? - sind 1812 aus dem "väterlichen Erbtheil Michael Gutowsky aus Thurowen gemäß Theilungs Rezeß über den Nachlaß des Michael Gutowskÿdes 4xUrgroßvaters aus Thurowen vom 17 Julÿ 1804" 35 Reichsthaler zu zahlen
- 1818, per 22ten Junÿ wird dem Michael Gutowskÿ, nun 31 Jahre alt, der Besitz von 37 Hufe (alten Maaßes) amtlich bestätigt.
- 1821: die Wittwe Barbara Gutowskÿ geb. Wikowskÿ hat ein gerichtlich deponiertes unterm 6 tn Januar 1821 eröffnetes Testament hinterlaßen und darin verordnet: "daß ihr Sohn Zweiter Ehe, der gegenwärtige Michael Guttowskÿ ihren gesamten Nachlaß, nichts davon ausgenommen, für die Taxe des Inventarii vom 5. Maerz 1812 über den Nachlass ihres zweiten Ehegatten Emilius Guttowskÿ erhalten, und nur die in dem Erbtheilungs Rezeß vom 10. Maerz 1812 ihre bestimmte köllmische Hälfte mit seinen Geschwistern theilen soll."
- 1822, am 27ten Maerz wird der Nachlass der Barbara nach o. gen. Kriterien verhandelt.
Darin wird der Michael Gutowski als alleiniger Erbe bestätigt.
1822 - bis dahin ist - sonderbarerweise - in den Grundakten von Sdorren No 2 von der Catharina Krispin keine Rede.
Wann und wo
der Michael Gutowski und die Catharina Krispin geheiratet haben, bleibt hier zunächst einmal offen.
In der Mühlen-Consignation von 1775-1781 / PT Johbg 4 ist die Rede von
2. Maczk Krispin: er hat u.a. 1 Sohn unter 12, 2 Töchter unter 12
Den Spuren von diesem Sohn, *~1770, bin ich noch nicht nachgegangen. Er "könnte" der Vater sein.
1821 und 1822
haben sie dann aber in unmittelbarer Nähe dieser Termine des Testaments und des Nachlasses 2 Kinder:
1821 wird das erste Kind, die Amalie im vermuteten Todesjahr der "Oma" Barbara Wikowsky/Guttowskÿ am *03.07.1821 geboren.
1822 der August, das zweite Kind, mein Urgroßvater, ein halbes Jahr nach dem "Nachlass und Erbrezeß" der verstorbenen Barbara, am *30.08.1822.
1823, erst noch ein Jahr später, am 8ten September 1823, wird die Catharina Krispin in der "Hypotheken Sache des köllmischen Guths Sdorren No 2" erwähnt. Die darin jetzt nach "preußischem Maß" umgerechnete Größe des Gutes entspricht dem väterlichen Erbe des Michael jun. von 1822 in Sdorren.
Von Ländereien in Thurowen kann wohl zu dieser Zeit in einem Hypotheken-Dokument "aus Johannisburg" keine Rede mehr sein.
Wichtig scheint nur in diesem Kapitel, dass bis zum Jahr 1823 das Guth schuldenfrei ist.
1826, drei Jahre später, die Catharina ist inzwischen ca. 36 Jahre alt, wird Ludwig als drittes Kind der beiden am *22.03.1826 geboren.
Dieses dritte Kind scheint eine wichtige Rolle im Leben der Catharina gespielt zu haben.
Wann dessen Krankheit ausgebrochen ist und welches Leiden es war, weshalb die Catharina diesem Kind Ludwig - meine unbewiesene Einschätzung - ihre ganz besondere Liebe zugewendet und - sic - ein Großteil ihrer "köllmischen Hälfte" vermacht hat und er später bei der großen Schwester Amalie - seit 25.04.1848 verheiratet in Dittrichswalde mit Carl Borkowski - untergebracht ist, geht aus dem später - s. S. 31 - erläuterten Testament des Ludwig - 26 Jahre danach - vom 28.10.1852 nicht hervor.
1828, folgt Julius am *15.01.1828 als viertes Kind. Er stirbt im Kindesalter und wird im Nachlass-Termin im März 1831 nicht mehr erwähnt. Sein, des Julius Kindes-Tod ist das erste bekannte Leiden der Mutterliebe der Catharina Krispin. Zu dieser Zeit aber ist die Kindersterblichkeit "sowieso" sehr hoch, weshalb die Familien damals ja auch - wenn möglich - immer viele Kinder haben.
1830 ist Johann das fünfte und letzte Kind, *03.03.1830. Catharina ist jetzt 40 Jahre alt. Auch dieses Kind stirbt im jugndlichen Alter von siebzehn Jahren im April 1747.
1830 stirbt der Michael Gutowski mit ca. 43 Jahren. Sollte es stimmen, dass ein erster gerichtlicher Nachlass-Termin - hier am 2. März 1831 - immer erst nach einem Trauerjahr erstellt wird, ist vielleicht sogar ein Zusammenhang seines Todes mit der Geburt des Johann am 3. März 1830 zu sehen.
1830 ist der August gerade mal 8 Jahre alt, die Amalie 9 Jahre, der Ludwig 4 Jahre und der Johann ein Säugling.
Wer bewirtschaftet so ein großes "Guth" weiter?
1784 hat es "1 altes Wohnhaus so baufällig und neu gebaut werden muss m. gemauertem Schornstein"
1812 ist von "einem mittelmäßigen Wohnhaus 2 Scheunen nebst Stall usw." die Rede.
1822 ist vom gleichen "mittelmäßigen Wohnhause … Scheune nebst Stall usw." die Rede.
1830 - 1832 wird sich nicht viel geändert haben. Ein Wohnhaus wird nicht erwähnt. Der wichtigste Satz darin heißt: "Da der Nachlaß mit keinen Schulden belastet ist, ………"
Aber: "275 Morgen und 413 Ruthen an Land nach preußischem Maaß" müssen bewirtschaftet werden und in den vielen Ställen müsste auch sehr viel Vieh stehen. Kann das die Catharina mit ihren fünf kleinen Kindern allein bewältigen? Hat sie zusätzliche Arbeitskräfte mitgeerbt? (Zwei Knechte, zwei Mägde und ein Instmann werden zuletzt 1784 - sogar namentlich benannt.)
Die jetzt 40-Jährige Catharina Krispin als jetzt Allein-Besitzerin - und von außerhalb (?von Turowen?) kommende Dorf-Fremde, "Zugeroaste" - mit 5 kleinen Kindern ist nicht zu beneiden.
Da muss möglichst bald ein kräftiger Mann, der zupacken kann, auf das "Guth Sdorren No 2".
Der zweite Ehemann der Catharina Krispin: Christian Foltin
1832, am 16.02.1832, ein (oder zwei Jahre) nach dem Tod ihres 1. Ehemannes, Michael Gutowski, heiratet die "Braut Cath: Gutowskin geb. Krispinin, den Jüngl. Christan Foltin, Dorn, 4, 5, 6 post Epiph: aufgeboten, d 16t Februar getraut." - die jetzt ca. 42-jährige …… den Jüngling …… :
1856: 24 Jahre später, nach dem Tod dieses Christian Foltin am 03.09.1855 heißt es in den Akten "betreffend die Vormundschaft der Christian Foltin-schen Kinder:"
… Zum Nachlaßs gehört ausser einer Kaufgeldrestforderung von 160 Taler (an den August Gutowski, der dem Christian Foltin "etwas" abgekauft hat - s. aber weiter unten) nichts." War dieser Christian Foltin ein "armer Schlucker"?.
Das wäre versuchsweise zu klären.
Wer ist dieser Jüngling?
In den Kirchenbüchern habe ich weder seinen Geburts- noch seinen Todes-Eintrag gefunden. Sein Sterbedatum geht lediglich aus der Akte " 1856 Pflegschaft der Christian Foltischen Kinder 296/4462" hervor.
In den "General Akten über die Regulierung des Hypothekenwesens vom Dorfe Sdorren" vom 08.03.1821 bzw. 12.12.1822 bzw. dem dort beigefügten "Extract" vom 22ten Junÿ 1818 unterschreibt zusammen mit allen anderen Besitzern ein Jacob Foltin. Ob dieser Jacob Foltin der Vater dieses Christian Foltin oder ein sonst naher Verwandter war, ist bislang nicht zu ermitteln gewesen.
Vielleicht hat sich die Catharina ja auch "einen aus Turowen" geangelt. ("Dorn" im Heirats-Kirchenbuch könnte Sdorren bedeuten ?)
In der unten nochmals genannten Grundbuchakte - hier beginnen die Schulden -
"1848 Hypothekenschein 299/4462 S. 230a-232b" kommt ein noch später, 1856, *1 als naher Verwandter bezeichneter Carl Foltin vor.
1848 Dort heißt er: "der designierte Vormund *2, Gutsbesitzer Carl Foltin von dort". Von diesem erhalten sie 1848 ein Darlehen über 200 Rtr Schreibe Zweihundert Thaler, welche die Christian und CatharinaFoltinschen Eheleute an den Krugbesitzer Carl Foltin aus Sdorren zu fünf Prozent jährlich gegen halbjährliche beiden Theile freistehende Aufkündigung zum Darlehe erhalten haben, eingetragen auf Grund der gerichtlichen Schuldschrift vom 8. November 1848 mit dem Bemerken, daß das Pfand für Krugteil, Zinsen und Kosten haftet ex Deoreti vom 9. Dezember 1848. Grund Akten fol. 107
Von diesem Krugbesitzer Carl Foltin *25.03.1815 - † 05.11.1875, Sohn des jüngsten Schultz-Christian-Foltin-Wykowski-Kindes, Jan, Stiefbruder des Michael Gutowski, finde ich 7 Kinder, geboren zwischen 1845 und 1862, kann der Christian Foltin kein Sohn gewesen sein.
In der Grundbuchakte "1848 Hypothekenschein 299/4462 S. 230a-232b" zu dem "köllmischen Gut Sdorren No 2 mit den Grundstücken von 450 Morgen 95 Ruthen preußisch Maas und dem Recht zum Bier- und Brantweinschank" " wird er nach der "Wittwe Catharina Guttowski geborene Krispin", als der in der Ehe und Gütergemeinschaft lebende "Köllmer Christian Foltin" bezeichnet.
"Köllmer"*3 hieße aber gleichzeitig - s.u. die Fußnote - "Besitzer".
*1 1856 Pflegschaft der Christian Foltischen Kinder 296/4462.
*2 der beiden Foltin-Krispin Kinder Rudolf +03.06.1835 und Friederike *26.12.1863
*3 Als Kölmer bezeichnete man im Mittelalter freie Grundbesitzer in Preußen.
Wie alle damaligen west- und mitteleuropäischen Sozialordnungen war auch die preußische ständisch strukturiert.
Der zahlenmäßig mit Abstand größte und gleichzeitig hierarchisch am tiefsten stehende Stand war derjenige der Bauern, der wiederum in zwei Untergruppen zerfiel: in die nach Kulmer und die nach prußischem Recht lebenden Bauern. Das Landrecht von 1685 bewertet den kölmischen Besitz als volles Eigentum.
So bilden die kulmischen Bauern – „Kölmer“, wie sie genannt wurden - einen angesehenen Stand, weit über den Bauern stehend.
Die meisten Kölmer waren entweder im 13. und 14. Jahrhundert aus dem Westen zugewandert oder stammten von Zuwanderern ab. Eine der ersten so gebildeten Siedlungen war die Stadt Kulm.
Die Rechte und Pflichten, die für deren Bewohner galten, hatte man in einer Handfeste genannten Urkunde zusammengefasst, die bei der Ansiedlung späterer Zuwanderer als Muster diente.
Kölmer hatten der Herrschaft pro Jahr eine gewisse Geldsumme zu erlegen, Naturalien zu liefern und bestimmte Dienstleistungen (wie Reiterdienst bei der Verteidigung des Landes) zu erbringen, die in der Regel in vier bis sechs Tagen abgeleistet werden konnten.
Das sogenannte Kölmische Recht gewährte vor allem große Freiheiten, wie die Vererbung des Gutes an Söhne und Töchter, dessen Verkauf, die Befreiung von allem Scharwerk, oft auch die Privilegien der Fischerei, mittleren und minderen Jagd, Brauerei und dgl. Innerhalb der Gruppe der Freien Grundbesitzer gab es neben den Kölmischen auch noch Magdeburgische, Preußische und Adlige Freien oder Freisassen.