Quelle: GSTA PK - EM 57d 130 Paul Guttowskj 14 Huben Befreiung
Briefwechsel in Sachen Abgaben Befreiung der 14 Huben des Paul Guttowsky
0. vorangegangen sein muss "Ambts Bericht von Johannisburg … Nebsten supplicato" - o. Datum
1. der Brief o. Datum von Paul Guttowsky an den "Obersekretarrie" vom 14.02.1694 - Bild 61 S.2
2. "Oberrat" in Königsberg vom 14. Februar 1691 an den Churfürsten Friedrich III. - Bild 59 - S.1
3. Antwort des Churfürsten/Oberräthe vom 14.02.1691 an Hauptmann zu Johannsburg - Bild 62 - S.3
4. Briefumschlag zu 2. v. 14. Februar 1691 - Bild 63 - S. 3b
5. erneuter Brief des Churfürsten an die Räthe v. 24. Oktober 1691 - Bild 64 - S.4
6. Briefumschlag an die Räthe - Bild 65 - S.5
der Brief o. Datum von Paul Guttowsky an den "Obersekretarrie" vom 14.02.1694
Hochedler, Weiser undt Hochbenahmbter
Hoch zu Ehrender Herr Raths, undt
Hochgeneigter Herr Ober Secretarie,
Eß werde Sr: HochEdler Howeis: annoch gutermaaßen
wohl verinnerl(ich) sein können; Wie daß dieselbst in
vergangener 30.sten Junis o a.c. von mihr einen Ambts
Bericht von JohannesBurg erhalten, Nebsten supplicato
dabey Hochgeneigt angenommen undt die Sache wegen
meiner 14. gantz verwüsteten Huben zu Diebowen des
Johannisb. Ambts, weill ich zu damahliger Zeit von
dem Erbfeinde in die Tartarey gerathen, woselbsten
leider! über 10. Jahre lang gefangen gehalten -
worden, bei meiner wiederkunft von selbiger total
ruinirten Huben, (gestrichen) 10 Jahr lang von allen Contri-
butions Beschwerden undt anderer sich begebenden
onera, von Ew. Churfürstl. H(oheit) allergnädigst befreyt
zu werden, Sr: HochEdl:(er) Howeis: nacher Berlin zu be-
fordern, Sich Hochgeneigt versprochen haben;
Allßo ist mein gehorsambstes erbitten, Sie wollen, deßen
erinnert zu sein, Hochgrl: geruhen undt selbte
Sache des vermelten Ambts berichts undt supplicen.
sofern sie in der Zeit Hoffentlich möchte(n) sein anhero zu-
rück gekomen, fernerhin aufopferndster(?) …… Noth
Durchl? Besondere Hilffen, damit ich armer Mann
länger nicht auffgehalten, undt fernerer besorg-
liche Beschwerde so ich bisher schmerzlich habe er-
tragen müßen, gänzlicher entbehriget sein möchte
getröste mich einer erfröwlichen entscheydung
allso
Sr. HochEdl: Hweis: undt
Hochgeneigter Patroni
Paul Gutowsky von
Dibowen Johannesbg.
Ambtrst(??)
"Oberrat" in Königsberg vom 14. Februar 1691 an den Churfürsten Friedrich III.
Durchlauchtigster Grosmächtigster Churfürst
pp.
Gnädigster Herr
E. Churfl. Dhl. geruhen aus dem beygefügten
Ampts Bericht von Johannesburg Ihro fürtragen
zu laßen, wie ein Einsaß selbigen Ampts Paul
Guttowski, welcher mit seinen Brüdern ao 1656 in
die Tartarische Dienstbarkeit weggeführet,
seine zu Dibowen gelegene 14 Huben, so inzwi-
schen ganz verwachsen und wüste worden, wie-
der beziehen und bebawen wolle, waran aber
auf zehen Jahr eine Befreyung unterthänigst er-
bittet. Der Hauptmann erwehnet in seinem
unterthänigsten Bericht, daß wenn sonst ein Neu-
saß dergleichen caducirte Huben erkauffet, dem-
selben nach der Gewonheit drey freye Jahr ver-
stadtet werden, diese Huben aber ganz verwach-
sen seyen, und der Supplicant nebst seinen Mit-
Erben in etlichen Jahren schlechten Nutzen davon zu
gewarten haben werden. Weil er dann so viel
mehr Mitleidens würdig, je länger er in der schwe-
ren Dienstbarkeit das Elende gebawet; So wer-
den Eur Grundhfl. gn(ä)d(i)gste Verordnung hierauff
wegen Determinierung der FreyJahre wir ohne
Maasgaben gehorsamst erwarten, und ergeben
derselbe
[more]
der Preuß.(isch)en Regierung
LandhoffMeister
Oberburggraf
Cantzler
Antwort des Churfürsten/Oberräthe vom 14.02.1691 an Hauptmann zu Johannsburg
Friedrich der dritte, Churfürst,
3
gtr. welchergestalt Paul Guttowski von Die-
bowen Unseres dir vertrauten Amptes sein aus-
gestandnes langwieriges Elend, da vor ao 1656
von den Tartars in die Dienstbarkeit wegge-
führet, und bishero darin gehalte, inzwischen sei-
ne 14 Adeliche Hube verwachsen, und aus ihrer
vorigen Condition unter die Frey Hube geführet
worden, kläglich fürstellet, und ihr in Ansehung
deßen ad dies vita von allen Beschwerdes zu
eximiren auch die Hube wieder un……lichen (unleserlich
durch Adliche Hube, bey Zufügen unterthänigst
bittet, ersiehestu aus dem Anschluß. Nun
wirstu sonder Zweifel daraus Nachricht im Ampte
finden, welcher qualität diese Hube vormahls
gewesen, und warumb auch Zu welcher Zeit aus
damit zur Veränderung gekommen, auch ob rings
anders, welche nach langer Zeit aus der Dienst-
barkeit errettet, eine solche Befreyung, wie
der Supplicant suchet, verstattet worden.
Derowegen befehlen Wir dir hiermit
daß du dich deßen mit Fleiß erkundigest, und
deinen unterthänigsten Bericht daraus mit Zurück
……hung der Anlage Uns abstattest. An den
Hauptmann Zu Johannisburg
Oberrähte ämbth.
Quelle. GSTA PK.de - 2011 CD49448_Gutowski - 1691 92 EM 57d 130
Bild00062 S.3 1691 02.14 Antw.Friedr.III
An
Johannsburg
ad inst.
Paul Guttowski wegen
Dibowens
d 14 Febr: 1691 ./.
An
Churf: Durchl:
ad intst.
Paul Guttowski und 10 freye
Jahr seine wüsten 14 Huben
zu Bebauen
d 4 Octob / 24 Sept. 1691
Brief des Churfürsten an die Räthe v. 24. Oktober 1691
Prsta d 24 Octobr 1691
4
Von Gottes gnaden Friderich, der Dritte,
Marggraf zu Brandenburg, des Heyl. Röm.
Reichs Ertz-Cammerer und Churfürst in
Preußen, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berg,
Stettin, Pommern & Hertzog
Unseren gnädigen gruß zuvor, edle Räthe, liebe
getrewe, Wir haben aus Euerem gehorsamsten
bericht vom 4. Octob./24.Sept. Jüngsthin vernommen,
was der aus der Tartarischen Dienstbarkeit
alldort ohnlängst wieder angelangete Einsaße
des dortigen Ambts Johannisburg, Paul Guttowski,
wegen der Zuwiederanbawung [1]Seiner Ver=
wüsteten Huben verlangten Zehen Jährigen
freÿheit in unterthänigkeit gesuchet: Und
gleichwie Wir nun diesem petitio in gnad
deferieret, also habet Ihr die Versehung
zu thun, daß solche freÿheit dem supplican=
to verstattet, und Er, wehrender dieser
zehen Jahre mit den gemeine oneribus [2]ge=
bethener maßen verschont werde, Undt
wir sind Euch mit gnaden gewogen, Gegeben
zu Cölln an der Spree d 6./19. Octob. 1691"
[1] Zuwiederanbaurung, Wiederbrauchbarmachung,
[2] Operibus ist lateinisch im Ablativ Plural, etwa: von den Werken / Pflichten / Leistungen verschont
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Denen Edlen, Unseren lieben ge-
treuren, Verordneten Ober Räthen
des Hertzogthumbts Preußen